Aktueller Stand der politischen Regelungsvorhaben im Bereich der Barhufbearbeitung (Gerhard Jampert)
Historie
· Die rechtlichen Regelungen zum Hufbeschlag in der BRD beruhten auf einem Reichsgesetz aus 1940, das auf Basis eines Ermächtigungsgesetzes aus 1933 erlassen wurden. Das Bundesjustizministerium sah es nicht mehr als gerechtfertigt an, auf Basis dieses Nazigesetzes eine neue Hufbeschlagverordnung zu erlassen, die schon seit vielen Jahren beim BMEL (früher BMELV bzw. noch früher BMVEL) diskutiert wurde. Zu dieser juristischen Einschätzung hat sicher ein Rechtsgutachten von Professor Friedhelm Hufen aus 2004 zu der causa beigetragen (beauftragt von der BESW).
· In der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestags gab es schließlich einen verabschiedungsreifen Entwurf zu einem neuen Hufbeschlaggesetz, der durch den Rücktritt der rot-grünen Regierung und Neuwahlen im Oktober 2005 der Diskontinuität anheim fiel.
· Nach der Wahl blieb die Regierung Schröder kommissarisch im Amt, da die Koalitionsverhandlungen sich mehrere Wochen hinzogen. Merkel wurde erst Ende November zur Bundeskanzlerin gewählt. Entgegen üblicher parlamentarischer Praxis brachte Schröder in dieser an sich gesetzgebungsfreien Übergangszeit das HufbeschlG erneut in das parlamentarische Verfahren ein. Es war ein Entwurf der SPD, dem sich die CDU angesichts der geplanten Großen Koalition nicht verschließen wollte.
· Grüne, Linke und FDP nutzten diesen Fall, dem die Barhufverbände viel Publizität verschafften, zu einer in dieser Legislaturperiode ersten gemeinsamen Anhörung auf Antrag der Opposition. Deren Ablauf zeigte, dass im Bundestag – angesichts der Mehrheitsverhältnisse - die Würfel gefallen waren.
· So speziell das Gesetz ist, berührt es doch Länderinteressen, weshalb die Zustimmung des Bundesrats erforderlich war. Hierauf ruhten zunächst noch die Hoffnungen der betroffenen Barhufverbände, das Gesetz doch verhindern zu können, da verschiedene Länder Dissens anmeldeten. Die DHG e.V. versuchte durch Lobbyarbeit ausreichend Länder auf die Seite der Ablehner des Gesetzes zu bringen. Es gab bei verschiedenen Ländern durchaus argumentative Erfolge. Letztendlich scheiterten wir an der Vogelgrippe, die im entscheidenden Zeitfenster allen anderen Themen den Rang ablief.
· Mit Zugeständnissen beim Bestandsschutz für bereits gewerblich tätige Barhufbearbeiter wurde das Gesetz mit Gültigkeit ab 1.1.2007 von beiden Kammern verabschiedet. Der Bundesrat brachte es nur noch zu einer vagen Entschließung, dass die Bundesregierung sicherstellen möge, dass qualifizierte Hufpfleger im bisherigen Umfang weiterhin tätig sein dürfen.
· Auf Basis des Gesetzes wurde noch in 2006 die Hufbeschlagverordnung erarbeitet und mit Datum 15.12.2006 erlassen. Darin werden die Zulassungsvoraussetzungen für Hufbeschlag(lehr)schmiede, das Prüfungsverfahren und die Zulassung von Hufbeschlagschulen geregelt. Erstmals wurde in den Verordnungstext explizit die Bearbeitung des unbeschlagenen Pferdes als Ausbildungs- und Prüfungsgegenstand aufgenommen.
· Am 10.3.2009 folgte die Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung, welche die Gleichstellung von im Ausland erfolgten Berufszulassungen regelt.
Auf dem Verordnungsweg waren die grundlegenden Mängel des HufBeschlG nicht ausgleichbar. Auch wenn die Barhufversorgung als Ausbildungs- und Prüfungsgegenstand...
Dieser Artikel ist Bestandteil der Tagungsmappe der 9. Huftagung der DHG e.v. Die Tagungsmappe (70 Seiten & 3 A3 Poster) kann zum Preis von 18 Euro bei uns bestellt werden. Unter dem Titel "Multikulti Huf" stellen sich in dieser Tagungsmappe unterschiedliche Hufbearbeitungsrichtungen vor.