Fehlerquellen und Fehlinterpretationen bei der radiologischen Untersuchung der distalen Pferdegliedmaße (Bianka Lücke, Dr. Kerstin Gerlach)
1. Einleitung
Die ersten Schritte bei der Untersuchung eines Pferdes stellen die klinische Untersuchung und die Erhebung eines vollständigen Vorberichtes (Anamnese) dar. Die klinische Untersuchung muss gründlich und systematisch erfolgen, evtl. werden diagnostische Leitungsanästhesien durchgeführt. Ist ein anatomischer Bereich eingegrenzt, sollten zur Verfügung stehende diagnostische bildgebende Verfahren angewendet werden, um schließlich zu einer vollständigen, definitiven Diagnose zu gelangen. Den sogenannten Goldstandard stellt die Röntgenuntersuchung dar. Weiterführende zusätzliche Verfahren können ebenso Sonographie, CT, MRT, möglicherweise auch Szintigraphie oder Thermographie sein. Noch ist die Röntgenuntersuchung das am häufigsten verwendete Verfahren. Aufgrund der technischen Erstellung des Bildes und in der Zusammenarbeit mit einem beweglichen, nicht immer berechenbaren Lebewesen, können Probleme auftreten. So bildet ein Röntgenbild eine Summation, also eine Überlagerung aller Strukturen ab. Es wird eine zweidimensionale Abbildung eines eigentlich dreidimensionalen Bildes erstellt. Aus diesen bekannten Problemen heraus soll deshalb eine Übersicht über mögliche Fehlerquellen im Bereich der Zehe hinsichtlich Bilderstellung, Auswertung und Strahlenschutz erfolgen.
2. Allgemeine Grundsätze im Strahlenschutz
Strahlenschutz ist in der Tiermedizin (Pferdepraxis) in erster Linie auf den Schutz der beteiligten Menschen vor der Streustrahlung ausgerichtet. Mit steigender Bildqualität von Röntgenaufnahmen sinken die Anzahl der Wiederholungsaufnahmen und damit die Strahlenbelastung aller Beteiligten. Die Anfertigung qualitativ „guter“ Röntgenaufnahmen ist nicht nur ein Gebot der Qualität der Diagnostik, sondern zugleich eine wichtige Möglichkeit zur Verbesserung des Strahlenschutzes. Zahlreiche vermeidbare Fehler beim Röntgen zwingen zu Aufnahmewiederholungen und verursachen damit unnötige Strahlenbelastung.
Andererseits wird Strahlenschutz über den Abstand von der Röntgenröhre, der Strahlung und dem Pferd praktiziert. Der Abstand sollte so groß wie möglich sein (Abstandsquadratgesetz = Verdopplung des Abstandes führt zu einer Strahlenminimierung auf ein Viertel). Alle Schutzmaßnahmen, wie Röntgenschürzen und Handschuhe, sind für die Abschirmung der sogenannten Sekundärstrahlung (vom Pferd ausgehend) ausgelegt. Notwendig sind immer geeignete Haltevorrichtungen für das Röntgengerät sowie für die Kassette, die beide nicht mit der Hand gehalten werden dürfen. Die Aufenthaltsdauer im Röntgenraum sollte minimiert werden, ebenso wie die Dosis...
Dieser Artikel ist Bestandteil der Tagungsmappe der 2. Huftagung der DHG e.V. Die Tagungsmappe (52 Seiten) kann zum Preis von 10 Euro bei uns bestellt werden.