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Huforthopädie als Beruf
aus gegebenem Anlass...
Huforthopädie ist ein Beruf, der aus dem Bedürfnis problembewusster Pferdebesitzer entstanden ist. Die angebotenen konventionellen Lösungen für Hufprobleme hatten sich allzu oft als untauglich erwiesen. Die Geburtsstunde des Berufs des Huforthopäden lässt sich auf den Oktober 2000 datieren, als die DHG e.V. mit dem Ziel gegründet wurde, die Huforthopädie möglichst weit zu verbreiten. Zur Verbreitung der Huforthopädie braucht man tätige Huforthopäden - das erfordert Ausbildungsanstrengungen.
Obwohl in der Satzung der DHG e.V. deshalb schon immer der Unterhalt einer Hufschule vorgesehen war, wurde die Ausbildung aus eigenwirtschaftlichen Gründen zunächst ausschließlich von Jochen Biernat in seinen privaten Kursen durchgeführt. Die DHG e.V. war dabei von Anbeginn an Prüfungsinstanz der ausgebildeten Huforthopäden. Seit 2005 bildet die DHG e.V. auch satzungsgemäß in der vereinseigenen Lehranstalt für Huforthopädie zum Huforthopäden aus.
Der Beruf des Huforthopäden ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Er ist staatlich n i c h t geregelt.
Da die DHG e.V. ein schlüssiges Ausbildungskonzept vorweisen kann und die Absolventen unserer Ausbildung als gesuchte Fachleute neben- oder hauptberuflich tätig werden, bescheinigt uns das zuständige Regierungspräsidium für unsere Ausbildungsstaffeln, dass wir ordnungsgemäß auf einen Beruf vorbereiten. Diese Anerkennung hat nichts mit einer staatlichen Regelung des Berufs mit staatlich anerkanntem Abschluss zu tun. Insofern ist auch der Name nicht geschützt – auch viele andere Hufbearbeiter wie Hufschmiede etc. bezeichnen sich werbewirksam als Huforthopäden. Allerdings hat sich der Begriff als Berufsbezeichnung inzwischen auf die Mitglieder der DHG e.V. und des Franchisemodells des DIfHO fokussiert.
Der Gesetzgeber hat 2006 gegen alle fachlichen Argumente den Versuch gestartet, durch eine Neufassung des Hufbeschlagsgestzes die gesamte Hufbearbeitung zu Lasten der barhufbearbeitenden Berufe dem Beruf des Hufschmieds zuzuschlagen. Deshalb kämpfen alle barhufbearbeitenden Berufe - mit Ausnahme der Führung des DIfHO - aktuell dafür, dass ihre Qualifikation nicht zwangsweise zur Vorbehaltsaufgabe des Hufbeschlagsschmieds wird. So sieht es das bisher ausgesetzte Hufbeschlagsgesetz vor.
Sollte die von uns und anderen Schulen eingereichte Verfassungsklage scheitern, wäre künftig jede Ausbildung zum Huforthopäden illegal!
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht das Hufbeschlagsgesetz in den die Barhufbearbeitung normierenden Bestimmungen ausgesetzt. Die Kläger gegen das Gesetz - also wir - haben gute Argumente. Die eingeholten Gutachten der Gegenseite haben nichts Neues erbracht. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass das HufG in der vorgelegten Form vor dem Gericht auch in der Hauptsache keinen Bestand haben kann und bereiten deshalb aktuell zwei neue Ausbildungsstaffeln vor.
Gerhard Jampert
Huforthopäde
Huforthopädie ist ein Beruf, der aus dem Bedürfnis problembewusster Pferdebesitzer entstanden ist. Die angebotenen konventionellen Lösungen für Hufprobleme hatten sich allzu oft als untauglich erwiesen. Die Geburtsstunde des Berufs des Huforthopäden lässt sich auf den Oktober 2000 datieren, als die DHG e.V. mit dem Ziel gegründet wurde, die Huforthopädie möglichst weit zu verbreiten. Zur Verbreitung der Huforthopädie braucht man tätige Huforthopäden - das erfordert Ausbildungsanstrengungen.
Obwohl in der Satzung der DHG e.V. deshalb schon immer der Unterhalt einer Hufschule vorgesehen war, wurde die Ausbildung aus eigenwirtschaftlichen Gründen zunächst ausschließlich von Jochen Biernat in seinen privaten Kursen durchgeführt. Die DHG e.V. war dabei von Anbeginn an Prüfungsinstanz der ausgebildeten Huforthopäden. Seit 2005 bildet die DHG e.V. auch satzungsgemäß in der vereinseigenen Lehranstalt für Huforthopädie zum Huforthopäden aus.
Der Beruf des Huforthopäden ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Er ist staatlich n i c h t geregelt.
Da die DHG e.V. ein schlüssiges Ausbildungskonzept vorweisen kann und die Absolventen unserer Ausbildung als gesuchte Fachleute neben- oder hauptberuflich tätig werden, bescheinigt uns das zuständige Regierungspräsidium für unsere Ausbildungsstaffeln, dass wir ordnungsgemäß auf einen Beruf vorbereiten. Diese Anerkennung hat nichts mit einer staatlichen Regelung des Berufs mit staatlich anerkanntem Abschluss zu tun. Insofern ist auch der Name nicht geschützt – auch viele andere Hufbearbeiter wie Hufschmiede etc. bezeichnen sich werbewirksam als Huforthopäden. Allerdings hat sich der Begriff als Berufsbezeichnung inzwischen auf die Mitglieder der DHG e.V. und des Franchisemodells des DIfHO fokussiert.
Der Gesetzgeber hat 2006 gegen alle fachlichen Argumente den Versuch gestartet, durch eine Neufassung des Hufbeschlagsgestzes die gesamte Hufbearbeitung zu Lasten der barhufbearbeitenden Berufe dem Beruf des Hufschmieds zuzuschlagen. Deshalb kämpfen alle barhufbearbeitenden Berufe - mit Ausnahme der Führung des DIfHO - aktuell dafür, dass ihre Qualifikation nicht zwangsweise zur Vorbehaltsaufgabe des Hufbeschlagsschmieds wird. So sieht es das bisher ausgesetzte Hufbeschlagsgesetz vor.
Sollte die von uns und anderen Schulen eingereichte Verfassungsklage scheitern, wäre künftig jede Ausbildung zum Huforthopäden illegal!
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht das Hufbeschlagsgesetz in den die Barhufbearbeitung normierenden Bestimmungen ausgesetzt. Die Kläger gegen das Gesetz - also wir - haben gute Argumente. Die eingeholten Gutachten der Gegenseite haben nichts Neues erbracht. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass das HufG in der vorgelegten Form vor dem Gericht auch in der Hauptsache keinen Bestand haben kann und bereiten deshalb aktuell zwei neue Ausbildungsstaffeln vor.
Gerhard Jampert
Huforthopäde
Re: Huforthopädie als Beruf
BESW Newsletter
EILMELDUNG
Am 1. November wurde der Bundesregierung und den Klägern der Tenor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Hufbeschlaggesetz zugestellt. Das Gesetz wurde in allen die Huftechnik und Hufpflege und ihre Ausbilder betreffenden Punkten für nichtig erklärt.
WIR HABEN GEWONNEN !!!!!
HUFPFLEGE UND HUFTECHNIK SIND ENDGÜLTIG GERETTET!!!
Später schicken wir genauere Informationen
Glonn, 5. 11. 2007
Dr. A. Wurthmann
EILMELDUNG
Am 1. November wurde der Bundesregierung und den Klägern der Tenor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Hufbeschlaggesetz zugestellt. Das Gesetz wurde in allen die Huftechnik und Hufpflege und ihre Ausbilder betreffenden Punkten für nichtig erklärt.
WIR HABEN GEWONNEN !!!!!
HUFPFLEGE UND HUFTECHNIK SIND ENDGÜLTIG GERETTET!!!
Später schicken wir genauere Informationen
Glonn, 5. 11. 2007
Dr. A. Wurthmann