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Hufbeschlagsgesetz- gibts was neues?
Hallo,
ich habe auf der HP gelesen, dass das Gesetz in die 1. Lesung gegangen ist. Seitdem irgendetwas neues?
Ich hatte Anfang des Monats an die Ausschussmitglieder nochmal eine Protestmail geschrieben,
heute hat einer der Politiker geantwortet, hat es geschafft 3 Seiten zu schreiben ohne auf ein einziges meiner Argumente einzugehen... Nach dem Motto, Bedenken sind bekannt, uns aber egal. Alle müssen beschlagen können...
Noch irgendwelche Chancen (bis auf die Verfassungsklage) dass das Gesetz noch geändert wird?
Wie sieht es eigentlich mit der Bearbeitung durch Pferdebesitzer aus?
Gruß Tina
ich habe auf der HP gelesen, dass das Gesetz in die 1. Lesung gegangen ist. Seitdem irgendetwas neues?
Ich hatte Anfang des Monats an die Ausschussmitglieder nochmal eine Protestmail geschrieben,
heute hat einer der Politiker geantwortet, hat es geschafft 3 Seiten zu schreiben ohne auf ein einziges meiner Argumente einzugehen... Nach dem Motto, Bedenken sind bekannt, uns aber egal. Alle müssen beschlagen können...
Noch irgendwelche Chancen (bis auf die Verfassungsklage) dass das Gesetz noch geändert wird?
Wie sieht es eigentlich mit der Bearbeitung durch Pferdebesitzer aus?
Gruß Tina
Re: Hufbeschlagsgesetz- gibts was neues?
Hallo Tina,
im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt es durchaus divergierende Meinungen, wobei sich sicher nicht alle Ausschussmitglieder intensiv genug mit dem "Gesetz über den Beschlag von Huf und Klauen" beschäftigen. Mehrfaches Anschreiben an alle 31 Mitglieder kann nicht schaden (Namen unter www.bundestag.de), auch direkt als Antwort auf das von Dir erwähnte Schreiben. Auch Schreiben an Seehofer können als Ergänzung nicht schaden, da er im Kontakt mit seinen Parteimitgliedern im Ausschuss steht.
Veterinärmediziner und Tierschutzverbände fordern vehement die Verabschiedung des Gesetzentwurfs in vorliegender Form, da der Tierschutzgedanke das erforderlich mache. Hiergegen lohnt sich der Einwand, dass der Tierschutzgedanke wohl nicht im Vordergrund stehen kann, wenn zwar die Bar h u f bearbeitung geregelt werden soll (= den Schmieden zugeschoben werden soll), an die Klauen der Rinder aber jeder ohne Ausbildung ran dürfen soll.
Das Verbot der Barhufschulen würde Hufwissen verschütten und die Hufbetreuung bundesweit stark beeinträchtigen.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist natürlich auch die Hufbearbeitung durch den Besitzer aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten! Siehe dazu auch die Stellungnahme des VFD.
Die Ausschusssitzung kann frühestens am 18.1.2006 statthaben - spätestens ein, zwei Monate später... Wenn der Ausschuss das Gesetz nicht zurückweist (worauf intensiv hingearbeitet wird und noch weiter hinzuarbeiten ist), bleibt als letzte politische Adresse nur noch der Bundesrat, der dem Gesetz zustimmen muss. Es lohnt sich für jeden, seine Landesregierung anzuschreiben, da die Stellungnahme im Mai dieses Jahres nur deshalb so "glatt" ausgefallen ist, weil den Ländern keine abweichenden Stellungnahmen vorlagen. Hier muss jedes Bundesland für sich überzeugt werden!
Bei den zwei Sorten von Entscheidungsgremien liegen unsere Chancen. Da ziehen alle Barhufverbände an einem Strang. Jede Unterstützung ist erwünscht und erforderlich.
Gruß
Gerd
im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt es durchaus divergierende Meinungen, wobei sich sicher nicht alle Ausschussmitglieder intensiv genug mit dem "Gesetz über den Beschlag von Huf und Klauen" beschäftigen. Mehrfaches Anschreiben an alle 31 Mitglieder kann nicht schaden (Namen unter www.bundestag.de), auch direkt als Antwort auf das von Dir erwähnte Schreiben. Auch Schreiben an Seehofer können als Ergänzung nicht schaden, da er im Kontakt mit seinen Parteimitgliedern im Ausschuss steht.
Veterinärmediziner und Tierschutzverbände fordern vehement die Verabschiedung des Gesetzentwurfs in vorliegender Form, da der Tierschutzgedanke das erforderlich mache. Hiergegen lohnt sich der Einwand, dass der Tierschutzgedanke wohl nicht im Vordergrund stehen kann, wenn zwar die Bar h u f bearbeitung geregelt werden soll (= den Schmieden zugeschoben werden soll), an die Klauen der Rinder aber jeder ohne Ausbildung ran dürfen soll.
Das Verbot der Barhufschulen würde Hufwissen verschütten und die Hufbetreuung bundesweit stark beeinträchtigen.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist natürlich auch die Hufbearbeitung durch den Besitzer aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten! Siehe dazu auch die Stellungnahme des VFD.
Die Ausschusssitzung kann frühestens am 18.1.2006 statthaben - spätestens ein, zwei Monate später... Wenn der Ausschuss das Gesetz nicht zurückweist (worauf intensiv hingearbeitet wird und noch weiter hinzuarbeiten ist), bleibt als letzte politische Adresse nur noch der Bundesrat, der dem Gesetz zustimmen muss. Es lohnt sich für jeden, seine Landesregierung anzuschreiben, da die Stellungnahme im Mai dieses Jahres nur deshalb so "glatt" ausgefallen ist, weil den Ländern keine abweichenden Stellungnahmen vorlagen. Hier muss jedes Bundesland für sich überzeugt werden!
Bei den zwei Sorten von Entscheidungsgremien liegen unsere Chancen. Da ziehen alle Barhufverbände an einem Strang. Jede Unterstützung ist erwünscht und erforderlich.
Gruß
Gerd
Re: Hufbeschlagsgesetz- gibts was neues?
Hallo Gerd,
die Mail hatte ich ja an alle Ausschussmitglieder geschickt. Einer davon hat geantwortet (Ich vermute mit einem Brief den er jedem geschickt hat, der was gegen das Gesetz einzuwenden hatte...) .
Ob der Rest es gelesen hat, keine Ahnung...
'Meinem' Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis habe ich die Sache auch geschickt.
Ich war in meiner Mail hauptsächlich auf die Problematik des Pferdebesitzers/Pflegers eingegangen, der die Hufe (auch zwischen den Terminen z.B. eines HO) selbst bearbeitet. =>Dazu leider kein Wort im Antwortschreiben, auch in der diskussion hört man wenig darüber.
Bundesrat: Ich habe auf der Seite der Besw gelesen, dass 3 Bundesländer im Bundesrat den antrag eingebracht hatten, das Gesetz auf 'anbringen von Beschlag' zu beschränken, also für Barhufbearbeiter weiter freie Hand. Hessen war glaube ich nicht darunter. Wo ist da der richtige ansprechparntner zu finden?
Mir ist manchmal echt schleierhaft, warum dieses unsinnige Gesetz so vehement verteiligt wird von den verantwortlichen? Besonders unterhaltsam ist ja, dass der Verbraucher=Pferdebesitzer 'zu blöd' sein soll, die Qualität des Hufbearbeiters zu beurteilen und daher vom Staat bevormundet werden muss... Dass aber gerade die Leute, die in der Regel Mehraufwand und Mehrkosten für einen 'alternativen Hufexperten' auf sich nehmen, meist die sind, die sich um die Hufe ihrer Pferde Gedanken machen, darauf sind sie wohl noch nicht gekommen?
Auf ein überzeugendes Argument, dass aus tierschützerischer Sicht ein Handlungsbedarf besteht, warte ich auch noch. Aus meiner Erfahrung ist eher das Gegenteil der Fall.
Aktueller Fall im Nachbarort: Pferd mit schwerer Hufrehe. Konventionelle Behandlung, an jedem Huf 1/2kg Eisen plus diverser Polsterung. Chron. Rehehufe, Trachten so lang wie Zehenwand, Huf insgesamt doppelt so lang wie 'normal'. Pferd gilt von TA und Schmied aus als geheilt und wird normal geritten, Besitzerin erzählte mir ganz stolz dass sie wieder auf harten Wegen trabt *haarerauf*.
Implizit geht das Gesetz ja auch davon aus, dass Beschlag das eigentlich 'normale' ist und nicht etwas für zumindest die große Mehrheit der Pferde völlig überflüssiges... Warum sonst sollte jeder der an den Hufen arbeitet will zuerst 'Eisen biegen' lernen...
Gruß Tina
die Mail hatte ich ja an alle Ausschussmitglieder geschickt. Einer davon hat geantwortet (Ich vermute mit einem Brief den er jedem geschickt hat, der was gegen das Gesetz einzuwenden hatte...) .
Ob der Rest es gelesen hat, keine Ahnung...
'Meinem' Bundestagsabgeordneten aus dem Wahlkreis habe ich die Sache auch geschickt.
Ich war in meiner Mail hauptsächlich auf die Problematik des Pferdebesitzers/Pflegers eingegangen, der die Hufe (auch zwischen den Terminen z.B. eines HO) selbst bearbeitet. =>Dazu leider kein Wort im Antwortschreiben, auch in der diskussion hört man wenig darüber.
Bundesrat: Ich habe auf der Seite der Besw gelesen, dass 3 Bundesländer im Bundesrat den antrag eingebracht hatten, das Gesetz auf 'anbringen von Beschlag' zu beschränken, also für Barhufbearbeiter weiter freie Hand. Hessen war glaube ich nicht darunter. Wo ist da der richtige ansprechparntner zu finden?
Mir ist manchmal echt schleierhaft, warum dieses unsinnige Gesetz so vehement verteiligt wird von den verantwortlichen? Besonders unterhaltsam ist ja, dass der Verbraucher=Pferdebesitzer 'zu blöd' sein soll, die Qualität des Hufbearbeiters zu beurteilen und daher vom Staat bevormundet werden muss... Dass aber gerade die Leute, die in der Regel Mehraufwand und Mehrkosten für einen 'alternativen Hufexperten' auf sich nehmen, meist die sind, die sich um die Hufe ihrer Pferde Gedanken machen, darauf sind sie wohl noch nicht gekommen?
Auf ein überzeugendes Argument, dass aus tierschützerischer Sicht ein Handlungsbedarf besteht, warte ich auch noch. Aus meiner Erfahrung ist eher das Gegenteil der Fall.
Aktueller Fall im Nachbarort: Pferd mit schwerer Hufrehe. Konventionelle Behandlung, an jedem Huf 1/2kg Eisen plus diverser Polsterung. Chron. Rehehufe, Trachten so lang wie Zehenwand, Huf insgesamt doppelt so lang wie 'normal'. Pferd gilt von TA und Schmied aus als geheilt und wird normal geritten, Besitzerin erzählte mir ganz stolz dass sie wieder auf harten Wegen trabt *haarerauf*.
Implizit geht das Gesetz ja auch davon aus, dass Beschlag das eigentlich 'normale' ist und nicht etwas für zumindest die große Mehrheit der Pferde völlig überflüssiges... Warum sonst sollte jeder der an den Hufen arbeitet will zuerst 'Eisen biegen' lernen...
Gruß Tina
Re: Hufbeschlagsgesetz- gibts was neues?
Hallo Tina,
für Deine Beurteilung des Sachverhalts gibt es viele Indizien! Die schlüssige Begründung der tierschützerischen Qualität des Hufbeschlags steht auch noch aus.
Den richtigen Ansprechpartner in den Ländern zu finden kann ein wenig umständlich sein. Homepage Bundesland, Landesregierung, Ministerien... Ich würde beim Landwirtschaftsministerium anfangen und die dortige Kontakttelefonnummer anwählen. Dann heißt es, sich durchzufragen. Bei uns in Sachsen ist z.B. das Sozialministerium mit der Angelegenheit befasst! Vermutlich ist die Zuständigkeit jeweils dort, wo der Tierschutz verwaltet wird.
Material hinschicken, hinterhertelefonieren, Gesprächstermin vereinbaren, ... Ich habe fast das Gefühl, dass man sich auf Länderebene mit unseren Argumenten leichter tut, als beim Bund.
Schön, dass Du Dich kümmerst!
Gruß
Gerd
für Deine Beurteilung des Sachverhalts gibt es viele Indizien! Die schlüssige Begründung der tierschützerischen Qualität des Hufbeschlags steht auch noch aus.
Den richtigen Ansprechpartner in den Ländern zu finden kann ein wenig umständlich sein. Homepage Bundesland, Landesregierung, Ministerien... Ich würde beim Landwirtschaftsministerium anfangen und die dortige Kontakttelefonnummer anwählen. Dann heißt es, sich durchzufragen. Bei uns in Sachsen ist z.B. das Sozialministerium mit der Angelegenheit befasst! Vermutlich ist die Zuständigkeit jeweils dort, wo der Tierschutz verwaltet wird.
Material hinschicken, hinterhertelefonieren, Gesprächstermin vereinbaren, ... Ich habe fast das Gefühl, dass man sich auf Länderebene mit unseren Argumenten leichter tut, als beim Bund.
Schön, dass Du Dich kümmerst!
Gruß
Gerd