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Huforthopädie und staatliche Regelungen

Das "Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen" ist mit seiner Veröffentlichung am 24.4.2006 in Kraft getreten. Mit der Verabschiedung des Gesetzes hat der Gesetzgeber alle Einwände ignoriert...

Hier finden Sie den Gesetzestext und weitere Dokumente zu seiner Entstehung.

Seit 1. Mai 2018 ist der Huf- und Klauenbeschlag in Österreich ein freies Gewerbe. Diese Rechtslage gilt damit auch für die Barhufbearbeitung.

Hier können Sie sich über die aktuelle Situation informieren.